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Wechselkredite als Dauerschulden
- (BStBl 1998 II S. 272) -
I. Sachverhalt
Die Klin., eine KG, ist zusammen mit ca. 50 weiteren Baustoffhändlern als Kommanditistin an der M-KG beteiligt. Die Beteiligten wollten mit Hilfe des Zusammenschlusses bei einem gemeinsamen Wareneinkauf und Marktaufbau kooperieren. Die Gesellschafter der Baustoffhändler sind zugleich Gesellschafter der A-AG mit Sitz in der Schweiz. Dadurch konnten sie für den Bezug von Waren Wechselkredite bis zum Zehnfachen des gezeichneten Aktienkapitals in Anspruch nehmen. Das Kreditlimit der Klin. belief sich auf 3,24 Mio sfr. Der Warenverkehr wurde folgendermaßen abgewickelt: Die Klin. bestellte die Waren bei der M-KG. Diese gab die Bestellungen im eigenen Namen an die jeweiligen Hersteller weiter, die die Waren unmittelbar an die Klin. lieferten. Die innerhalb von vier Wochen zu begleichenden Rechnungen waren an die M-KG gerichtet. Die M-KG gab die Rechnungen im Rahmen des Kreditlimits in Form von Sammelrechnungen an die A-AG weiter. Die Rechnungen der Hersteller waren darin einzeln aufgelistet. Die M-KG und die A-AG bezahlten die Rechnungen unter Inanspruchnahme von Boni und Skonti sofort. Der Umsatz der Klin. belief sich in den Streitjahren 1979-1...