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NWB Nr. 38 vom Fach 5 Seite 1149

Die Gewerbesteuer-Richtlinien 1990

von Ltd. Ministerialrat Dr. Walter Kratzer, München/Bad Heilbrunn

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Die GewStR wurden letztmals im Jahre 1984 geändert und sind als GewStR 1984 bekannt gemacht worden. Zwischenzeitlich hat sich das GewSt-Recht durch zahlreiche Gesetzesänderungen fortentwickelt, insbes. durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986, das sämtliche Umrechnungen bei der GewSt abgeschafft hat, und durch das StRG 1990. Eine erneute Änderung der GewStR durch eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift nach Art. 108 Abs. 7 GG war daher erforderlich. Obwohl die GewStR nur eine Verwaltungsregelung darstellen und keine Gesetzeskraft besitzen, haben sie sowohl für die Steuerverwaltung als auch für die steuerberatenden Berufe große praktische Bedeutung, weil sie vor allem auch eine Wiedergabe der Rspr. des BFH beinhalten und das geltende Recht übersichtlich, verständlich und praxisgerecht darstellen.

Nachfolgend werden nur materiell-rechtliche Änderungen dargestellt, während die Gesamtänderungen noch eine Vielzahl redaktioneller und technischer Neuformulierungen enthalten.

I. Geltungszeitpunkt Abschnitt 1

Die GewStR treten an die Stelle der GewStR 1984 und gelten, soweit sich aus ihnen nichts anderes ergibt, vom Erhebungszeitraum ...