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NWB Nr. 47 vom Seite 3961 Fach 4 Seite 4693

Steuerlicher Handlungsbedarf bei Berufsverbänden bis zum Jahreswechsel

von WP StB Dr. Norbert Neu und StB Dr. Lutz Engelsing, Bonn

I. Problematik

Fast jeder Berufsverband nimmt über seinen satzungsmäßigen ideellen Rahmen hinaus in Teilbereichen am allgemeinen Wirtschaftsleben teil. Es wird insoweit ein ”wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb” ausgeübt, der sowohl der Körperschaftsteuer unterliegt (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 i. V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Nr. 5 KStG) als auch gewerbesteuerpflichtig ist (§ 2 Abs. 3 GewStG). Der übrige, ideelle Bereich ist sowohl von der Körperschaft- als auch von der Gewerbesteuer befreit.

Berufsverbände bedienen sich zur Ausübung ihrer wirtschaftlichen Betätigung in zunehmendem Umfang rechtlich selbständiger Tochtergesellschaften. Diesen Service-Tochtergesellschaften werden vom Berufsverband vielfach Büroräume zur Nutzung überlassen. Die dabei erzielten Mieteinnahmen wurden beim Berufsverband in der Vergangenheit grundsätzlich als steuerfreie Einnahmen behandelt.

Die Entwicklung der Rechtsprechung des BFH zur sog. ”Betriebsaufspaltung” könnte diese Steuerfreiheit in Zukunft gefährden. Dies ergibt sich insbes. aus dem , BStBl 2000 II S. 621; s. a. , BFH/NV 2001 S. 894), wonach grundsätzlich bereits die Überlassung eines ”gewöhnlichen” Bürogebäud...