UKlaG § 2b
Abschnitt 1: Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
§ 2b Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz [1]
Wer gegen § 95b Absatz 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
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PAAAA-73979
1Anm. d. Red.: Bisheriger § 2a zu § 2b geworden gem. Gesetz v. mit Wirkung v. .