Abschnitt 1: Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
§ 1a Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug [1]
Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorschriften des § 271a Absatz 1 bis 3, des § 286 Absatz 5 oder des § 288 Absatz 6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
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PAAAA-73979
1Anm. d. Red.: § 1a eingefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 1218) mit Wirkung v. .