SchG Art. 4

Erster Abschnitt: Ausstellung und Form des Schecks

Art. 4 Annahmevermerk

1Der Scheck kann nicht angenommen werden. 2Ein auf den Scheck gesetzter Annahmevermerk gilt als nicht geschrieben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAA-73965