InsO § 337
Zwölfter Teil: Internationales Insolvenzrecht [1]
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 337 Arbeitsverhältnis [2]
Die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf ein Arbeitsverhältnis unterliegen dem Recht, das nach der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I)(ABl L 177 vom 4. 7. 2008, S. 6) für das Arbeitsverhältnis maßgebend ist.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAA-73948