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Körperschaftsteuer-Richtlinien 1990
Seit der Bekanntmachung der KStR 1985 v. (BStBl 1986 I Sondernummer 1/1986 S. 53) haben sich wiederum zum Teil bedeutende Änderungen des KSt-Rechts ergeben. Insbes. sind dies die zahlreichen Gesetzesänderungen, darunter das StRefG 1990. An Änderungen der KStR sind insbes. hervorzuheben:
Folgewirkungen bei der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals infolge der Senkung des KSt-Satzes von 56 v. H. auf 50 v. H. mit Anpassung der zahlreichen Formeln und Beispiele;
Überarbeitung der Verwaltungsanweisungen zur Frage der verdeckten Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften an ihre Gesellschafter aufgrund der neueren BFH-Rspr., insbes. zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung;
Überarbeitung der Verwaltungsanweisungen zur körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft;
Überarbeitung der Verwaltungsanweisungen zu § 47 KStG, die die verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Eigenkapitalgliederung regeln, aufgrund der neuen BFH-Rspr.
Nachfolgend werden nur die bedeutsameren materiell-rechtlichen Änderungen dargestellt, während die Gesamtänderungen noch eine Vielzahl redaktioneller und technischer Neuformulierungen enthalten.