CISG Artikel 70
Teil III: Warenkauf
Kapitel IV: Übergang der Gefahr
Artikel 70 Wesentliche Vertragsverletzung und Gefahrübergang
Hat der Verkäufer eine wesentliche Vertragsverletzung begangen, so berühren die Artikel 67, 68 und 69 nicht die dem Käufer wegen einer solchen Verletzung zustehenden Rechtsbehelfe.
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EAAAA-73909