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CISG Artikel 62

Teil III: Warenkauf

Kapitel III: Pflichten des Käufers

Abschnitt III: Rechtsbehelfe des Verkäufers wegen Vertragsverletzung durch den Käufer

Artikel 62 Zahlung des Kaufpreises; Abnahme der Ware

Der Verkäufer kann vom Käufer verlangen, dass er den Kaufpreis zahlt, die Ware abnimmt sowie seine sonstigen Pflichten erfüllt, es sei denn, dass der Verkäufer einen Rechtsbehelf ausgeübt hat, der mit diesem Verlangen unvereinbar ist.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
KIEHL EAAAA-73909

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