CISG Artikel 17
Teil II: Abschluss des Vertrages
Artikel 17 Erlöschen des Angebots
Ein Angebot erlischt, selbst wenn es unwiderruflich ist, sobald dem Anbietenden eine Ablehnung zugeht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAA-73909
Ein Angebot erlischt, selbst wenn es unwiderruflich ist, sobald dem Anbietenden eine Ablehnung zugeht.
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EAAAA-73909