BGB § 327d
Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 3: Schuldverhältnisse aus Verträgen
Titel 2a: Verträge über digitale Produkte [1]
Untertitel 1: Verbraucherverträge über digitale Produkte [2]
§ 327d Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte [3]
Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 oder § 327a zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet, so hat er das digitale Produkt frei von Produkt- und Rechtsmängeln im Sinne der §§ 327e bis 327g bereitzustellen.
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