BGB § 2263
Buch 5: Erbrecht
Abschnitt 3: Testament
Titel 7: Errichtung und Aufhebung eines Testaments
§ 2263 Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots
Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.
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