BGB § 1987
Buch 5: Erbrecht
Abschnitt 2: Rechtliche Stellung des Erben
Titel 2: Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten
Untertitel 3: Beschränkung der Haftung des Erben
§ 1987 Vergütung des Nachlassverwalters
Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen.
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