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BGB § 148

Buch 1: Allgemeiner Teil

Abschnitt 3: Rechtsgeschäfte

Titel 3: Vertrag

§ 148 Bestimmung einer Annahmefrist

Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen.

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WAAAA-73903

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