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BGB §§ 1260 bis 1272

Buch 3: Sachenrecht

Abschnitt 8: Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten

Titel 1: Pfandrecht an beweglichen Sachen

§§ 1260 bis 1272 (weggefallen)

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAA-73903

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