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ABC: U 4 . Unterhalt
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Inhaltsübersicht I. Allgemeines IV. Unterhalt an den früheren II. Abzugsverbot des § 12 Ehegatten Nr. 2 EStG V. Unterhalt an Kinder III. Allgemeines zur Berück- VI. Unterhalt an sonstige sichtigung von Unterhalt Unterhaltsberechtigte als agw. Belastung VII. Sonstige Fälle von Unterhalt |
I. Allgemeines
Freiwillig, aufgrund freiwillig begründeter Rechtspflicht oder gesetzlicher Verpflichtung erbrachte Unterhaltsleistungen unterliegen grds. dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 2 EStG. Eine StErmäßigung nach § 33a Abs. 1 EStG wegen agw. Bel. kommt ab 1996 nur noch in Betracht für Unterhaltsleistungen an dem Stpfl. oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen oder diesen gleichgestellte Personen. S. im übrigen III.
Ausnahmen: SA-Abzug für Unterhaltsleistungen an den früheren Ehegatten (s. IV) sowie Abzug sonstiger Unterhaltsleistungen als BA, WK oder SA, denen eine Gegenleistung gegenübersteht (s. II 1).
Beim Empfänger sind Unterhaltsleistungen nur zu versteuern, wenn sie im R...