StBerG § 19
Erster Teil: Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Zweiter Abschnitt: Lohnsteuerhilfevereine
Zweiter Unterabschnitt: Anerkennung
§ 19 Erlöschen der Anerkennung [1]
(1) Die Anerkennung erlischt durch
Auflösung des Vereins;
Verzicht auf die Anerkennung;
Verlust der Rechtsfähigkeit.
(2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erklären.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAA-73848
1Anm. d. Red.: § 19 Abs. 2 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 666) mit Wirkung v. .