KraftStDV § 6
Abschnitt 2: Inländische Fahrzeuge
§ 6 Prüfung durch das Hauptzollamt
Zur Aufklärung von Zweifeln oder Unstimmigkeiten kann sich das zuständige Hauptzollamt das Fahrzeug vorführen und die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie den Steuerbescheid vorlegen lassen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAG-53349