GrEStG § 14
Fünfter Abschnitt: Steuerschuld
§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
Die Steuer entsteht,
wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, mit dem Eintritt der Bedingung;
wenn ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, mit der Genehmigung.
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OAAAA-73829