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NWB Nr. 16 vom Seite 1454 Fach 3c Seite 5093

ABC: F 1 . Fachliteratur/Literatur/Lexika/Zeitungen/Zeitschriften

EStG § 4 Abs. 4 und 5, §§ 9, 10, 12 Nr. 1

I. Bewertung von Büchern

Bücher sind nach dem Grundsatz der Einzelbewertung der WG einzeln (selbständig) bewertbar und nutzungsfähig, auch wenn sie zu einer Bibliothek gehören (vgl. BStBl 1968 II 149 betr. die juristische Fachbibliothek eines Anwalts). Bücher sind daher als einzelne -> geringwertige Anlagegüter (s. dort III ”Leihbücherei”) gem. § 6 Abs. 2 EStG unter dessen Voraussetzungen sofort abz., auch die einzelnen Bücher einer Leihbücherei, es sei denn, sie werden durch den Unternehmer selbst zu einer Sachgesamtheit zusammengefaßt, z. B. bei einem mehrbändigen S. 1455Werk. Bei Überführung von Büchern aus dem Privatvermögen in das BV ist § 6 Abs. 2 EStG anwendbar (vgl. -> Geringwertige Anlagegüter I). Zur Einlage von Fachliteratur s. a. FG Schl.-Holst. EFG 1989, 621 rkr.).

Zur Einräumung der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG bei Überschußeinkünften s. unten II 4.

II. Ausgaben ausschließlich im betrieblichen oder beruflichen Bereich

1. Ausgaben für Fachliteratur und Fachzeitschriften (einschl. der Einbandkosten), die ausschließlich für die Berufsausübung oder für die Dienstverrichtung benötigt werden, sind abz. BA bei den Einkünften ...BStBl 1992 II 1015