UStG § 22c
Fünfter Abschnitt: Besteuerung
§ 22c Ausstellung von Rechnungen im Fall der Fiskalvertretung
Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
den Hinweis auf die Fiskalvertretung;
den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;
die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Fundstelle(n):
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DAAAB-44784