UStG § 22c

Fünfter Abschnitt: Besteuerung

§ 22c Ausstellung von Rechnungen im Fall der Fiskalvertretung

Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:

  1. den Hinweis auf die Fiskalvertretung;

  2. den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;

  3. die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

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DAAAB-44784