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ABC: B 10 . Bewirtungskosten/Geschäftsfreundebewirtung
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Inhaltsübersicht I. Bewirtungskosten II. Gästehäuser 1. Überblick über die gesetzliche Regelung 2. Begriff III. Aufwendungen für Jagd, 3. Umfang der Abzugsfähigkeit Fischerei, Segel- und 4. Nachweis Motorjachten 5. Praktische Fälle von Bewirtungskosten IV. Besondere Aufzeichnungspflichten |
I. Bewirtungskosten
1. Überblick über die gesetzliche Regelung. Die Abz. von Bewirtungskosten (Bk) wurde durch § 4 Abs. 5 und 6 EStG 1960 und durch Abschn. 20 EStR (ehedem der ländereinheitliche Spesenerlaß der FinVerw v. BStBl 1960 II 221) erstmalig eingeschränkt. Das EStRG v. (BGBl 1974 I 1769) hat weitere Einschränkungen gebracht; durch das Steuerreformgesetz 1990 v. (BGBl 1988 I 1093) ist der Abzug von Bk auf 80 v. H. der Aufwendungen beschränkt, die nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen und deren Höhe und S. 526betriebliche Veranlassung nachgewiesen sind. Unter die Abzugsbeschränkung fällt nicht die gewerbliche Bewirtung durch Gastwirte oder Hoteliers (§ 4 Abs. 5 Satz 2 EStG; s. dazu II).
2. Begriff. Eine BStBl 1990 II 575