SvRechGrV 2019 § 5

§ 5 Wert zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:


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Jahr
Umrechnungswert
„2017
1,1374“.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAH-17966