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ABC: E 5 . Einlagen
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Inhaltsübersicht I. Einlagebegriff und Zwecksetzung II. Einlagetatbestand III. Einzelfälle S. 814 |
I. Einlagebegriff und Zwecksetzung
Nach § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG sind Einlagen alle WG (Bareinzahlungen und sonstige WG), die der Stpfl. dem Betrieb im Laufe des Wj zuführt. Der Einlagetatbestand verfolgt zwei Regelungsziele (vgl. BStBl 1988 II 348): er will einerseits verhindern, daß vom Stpfl. steuerfrei (d. h. gesetzlich steuerbefreit oder privat) gebildetes oder bei ihm bereits versteuertes Vermögen nach Überführung des WG in das BV erneut der Besteuerung unterworfen wird, andererseits will er aber - gerade auch im Falle der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich - den BA-Abzug für sämtliche betrieblich veranlaßte Aufwendungen sicherstellen ( BStBl 1990 II 368). Entsprechend dieser doppelten Zwecksetzung kann es nicht nur notwendig sein, den Maßgeblichkeitsgrundsatz zu durchbrechen (§ 5 Abs. 6 EStG) und über die handelsrechtliche Definitionder Einlage hinauszugehen ( BStBl 1997 II 92); vielmehr sind beide Zwecksetzungen auch bei der Bestimmung des Einlagebegriffs zu berücksichtigen und zu unterscheid...