KapErhStG § 11

§ 11 Inkrafttreten [1]

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Fundstelle(n):
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BAAAA-73599

1Anm. d. Red.: Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung v. (BGBl I S. 834). Die erstmalige Anwendung des Gesetzes ergibt sich aus § 8a Abs. 1.