EStG § 83

XI. Altersvorsorgezulage

§ 83 Altersvorsorgezulage

In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
WAAAD-31083