II. Einkommen
3. Gewinn
§ 4i Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug [1]
1Aufwendungen dürfen nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. 2Satz 1 gilt nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung in dem anderen Staat.
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WAAAD-31083
1Anm. d. Red.: § 4i i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 1682) mit Wirkung v. .