EStG § 122
XV. Energiepreispauschale [1]
§ 122 Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen, Unpfändbarkeit [2]
1Die Energiepreispauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. 2Die Energiepreispauschale ist in Höhe des in § 112 Absatz 2 genannten Betrages unpfändbar.
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WAAAD-31083