FGO § 57
Zweiter Teil: Verfahren
Abschnitt II: Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 57 Beteiligte am Verfahren
Beteiligte am Verfahren sind
der Kläger,
der Beklagte,
der Beigeladene,
die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist (§ 122 Abs. 2).
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ZAAAA-73497