Dritter Abschnitt: Schlussvorschriften
Artikel 97a Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands [1]
§ 4 Verrechnung der für das zweite Halbjahr 1990 gezahlten Vermögensteuer [2]
Die nach der Verordnung vom (GBl I Nr. 41 S. 618) in der zusammengefassten Steuerrate für das zweite Halbjahr 1990 gezahlte Vermögensteuer ist in der Jahreserklärung 1990 innerhalb der Steuerrate mit der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer der in Kapitalgesellschaften umgewandelten ehemaligen volkseigenen Kombinate, Betriebe und Einrichtungen zu verrechnen.
Fundstelle(n):
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MAAAA-73484
1Anm. d. Red.: § 4 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 1959) mit Wirkung v. .