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EGAO Artikel 97 § 20

Dritter Abschnitt: Schlussvorschriften

Artikel 97 Übergangsvorschriften

§ 20 Verweisungserfordernis bei Blankettvorschriften

Die in § 381 Abs. 1, § 382 Abs. 1 der Abgabenordnung vorgeschriebene Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschriften der dort genannten Gesetze und Rechtsverordnungen vor dem erlassen sind.

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MAAAA-73484

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