BOStB § 17

2. Teil: Berufspflichten

§ 17 Beschäftigung von Mitarbeitern

Die Beschäftigung von Mitarbeitern, die nicht Personen im Sinne des § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StBerG sind, ist zulässig, soweit diese weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig werden.

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YAAAD-59361