Anlage II (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten
– Zeitliche Gliederung –
A.
1Die Fertigkeiten und Kenntnisse zu den Berufsbildpositionen 1.4, 2.1, Lernziele h, i, k, und 2.2 sind während der gesamten Ausbildungsdauer zu vermitteln. 2Ihre Vermittlung soll insbesondere in Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 4 und 6 erfolgen.
B.
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
Buchführungs- und Abschlusstechnik, Lernziele a bis c,
Abgabenordnung, Lernziele a und e,
Umsatzsteuer, Lernziel a,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe, Lernziele a, b, c, d, f und g,
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, Lernziele a, b und d,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe,
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a, b und e,
Berufsbildung, Lernziele a bis c,
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, Lernziele d und e,
Einkommensteuer, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
Abgabenordnung, Lernziele c und g,
Umsatzsteuer, Lernziele b und c,
Einkommensteuer, Lernziele c bis g,
Gewerbesteuer
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
Abgabenordnung, Lernziele a und e,
Umsatzsteuer, Lernziel a,
Einkommensteuer, Lernziele a und b,
zu vertiefen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
Buchführungs- und Abschlusstechnik, Lernziele d und e,
Erstellen von Abschlüssen, Lernziel a,
und in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, Lernziele a, b, c und f,
zu vermitteln sowie die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, Lernziele a, b und d,
Buchführungs- und Abschlusstechnik, Lernziele a bis c,
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken, Lernziele d und e,
zu vertiefen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele c und d,
Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe, Lernziel e,
Lohn- und Gehaltsabrechnung
zu vermitteln.
3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
zu vermitteln sowie die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
zu vertiefen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, Lernziel c,
Erstellen von Abschlüssen, Lernziel b,
zu vermitteln sowie in Verbindung damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
Buchführungs- und Abschlusstechnik, Lernziele c und e,
Lohn- und Gehaltsabrechnung,
Erstellen von Abschlüssen, Lernziel a,
zu vertiefen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
Berufsbildung, Lernziel d,
Betriebswirtschaftliche Facharbeit
zu vermitteln sowie die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe, Lernziel e,
zu vertiefen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAA-73474