StFaBV Anlage I (zu § 4)
Anlage I (zu § 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten
– Sachliche Gliederung –
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Lfd.
Nr. | Teil des Ausbildungsberufbildes | Zu vermittelnde
Fertigkeiten und Kenntnisse | |
1 | 2 | 3 | |
1. | Ausbildungspraxis (§ 3 Nr. 1) | ||
1.1 | Bedeutung,
Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und
wirtschaftsprüfenden Berufe (§ 3 Nr. 1.1) | a) | die Ausbildungspraxis und ihre Aufgaben in den
gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen |
b) | Aufgaben der für die Ausbildungspraxis wichtigen
Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie der Finanzbehörden
darstellen | ||
c) | Aufgaben der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe
erklären | ||
d) | wesentliche Vorschriften des Berufsrechts der Steuerberater und
Steuerbevollmächtigten sowie der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer
erläutern | ||
e) | Vorschriften über Verschwiegenheitspflichten und
Auskunftsverweigerungsrechte beachten sowie die Folgen ihrer Verletzung
beschreiben | ||
1.2 | Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen
(§ 3 Nr. 1.2) | a) | für
das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis in Betracht kommende Vorschriften des
Arbeits- und Sozialrechts erläutern |
b) | die für das Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis
wichtigen Nachweise erklären | ||
c) | Personaleinsatzplanung an praktischen Beispielen
erläutern | ||
d) | Anforderungen an handlungskompetente Mitarbeiter in der
Ausbildungspraxis beschreiben | ||
e) | die durch das Berufsrecht
gesetzten Grenzen des selbständigen Handelns bei der eigenen Arbeit
beachten | ||
1.3 | Berufsbildung (§ 3 Nr. 1.3) | a) | rechtliche Vorschriften der Berufsbildung
erklären |
b) |
Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte und Pflichten
des Auszubildenden und des Ausbildenden, erläutern | ||
c) | den betrieblichen Ausbildungsplan mit der
Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung
beitragen | ||
d) | berufliche Fortbildungsmöglichkeiten und ihren Nutzen
darstellen | ||
1.4 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle
Energieverwendung (§ 3 Nr. 1.4) | a) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften einhalten und sich bei Unfällen situationsgerecht
verhalten |
b) | zur
Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen
Einwirkungsbereich beitragen | ||
c) | zur sparsamen Material- und
Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
2. | Praxis- und
Arbeitsorganisation (§ 3 Nr. 2) | ||
2.1 | Inhalt und Organisation der
Arbeitsabläufe (§ 3 Nr. 2.1) | a) | Organisation der Ausbildungspraxis in Aufbau und
Ablauf darstellen |
b) | Zeichnungs- und Vertretungsregelung sowie Weisungsbefugnisse
beachten | ||
c) | Posteingang und Postausgang bearbeiten | ||
d) | Termine planen und bei Fristenkontrolle
mitwirken | ||
e) | Aktenvermerke verfassen, Schriftstücke entwerfen und
gestalten | ||
f) | Registratur- und Fachbibliotheksarbeiten
durchführen | ||
g) | Vorgänge des Zahlungsverkehrs bearbeiten | ||
h) | Möglichkeiten humaner Arbeitsgestaltung
an Beispielen der Ausbildungspraxis erläutern | ||
i) | Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten und den
eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten | ||
k) | den eigenen Aufgabenbereich
selbstverantwortlich und zeitökonomisch gestalten | ||
2.2 | Kooperation und
Kommunikation (§ 3 Nr. 2.2) | a) | Möglichkeiten der gegenseitigen Information und der
Kooperation innerhalb der Ausbildungspraxis nutzen |
b) | Gespräche und Korrespondenz
mandantenorientiert führen | ||
3. | Anwenden von Informations- und
Kommunikationstechniken (§ 3 Nr. 3) | a) | die in der Ausbildungspraxis für unterschiedliche
Arbeitsaufgaben, insbesondere für die Finanzbuchhaltung, eingesetzten
Datenverarbeitungsanwendungen nutzen |
b) | Handbücher, Dokumentationen und andere Hilfsmittel
nutzen | ||
c) | Schutzvorschriften und Regelungen für die Bildschirmarbeitsplätze
beachten | ||
d) | die
in der Ausbildungspraxis eingesetzten Informations- und Kommunikationstechniken
nutzen | ||
e) | Vorschriften des Datenschutzes beachten | ||
f) | betriebliche
Regelungen zur Datensicherheit anwenden | ||
4. | Rechnungswesen (§ 3 Nr. 4) | ||
4.1 | Buchführungs-
und Bilanzierungsvorschriften (§ 3 Nr. 4.1) | a) | Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht
sowie Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachten |
b) | Aufzeichnungspflichten nach Steuerrecht
beachten und von Buchführungspflichten unterscheiden | ||
c) | Vorschriften über die Eröffnungsbilanz
und den Jahresabschluss anwenden | ||
d) | Vorschriften über die
Aufbewahrungsfristen beachten | ||
4.2 | Buchführungs- und
Abschlusstechnik (§ 3 Nr. 4.2) | a) | die verschiedenen Buchungstechniken nach ihren
Einsatzmöglichkeiten unterscheiden |
b) | Kontenrahmen auswählen und Kontenpläne
aufstellen | ||
c) | Konten eröffnen, Geschäftsvorfälle kontieren und buchen sowie
Konten abschließen | ||
d) | Nebenbücher führen und abschließen | ||
e) | Anlagenverzeichnisse führen | ||
4.3 | Lohn- und
Gehaltsabrechnung (§ 3 Nr. 4.3) | a) | steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften
für die Lohn- und Gehaltsabrechnung anwenden |
b) | Lohn- und Gehaltsabrechnungen
erstellen | ||
c) | Lohn-
und Gehaltskonten führen | ||
d) | die
im Rahmen der Lohn- und Gehaltsbuchführung notwendigen Nachweise und
Anmeldungen erstellen | ||
e) | die Ergebnisse der Lohn- und Gehaltsabrechnung in
die Finanzbuchhaltung übernehmen | ||
4.4 | Erstellen von
Abschlüssen (§ 3 Nr. 4.4) | a) | Einnahme-Überschussrechnung erstellen |
b) | Bilanz sowie
Gewinn- und Verlustrechnung aus der Buchführung entwickeln | ||
5. | Betriebswirtschaftliche Facharbeit (§ 3 Nr. 5) | ||
5.1 | Auswerten der Rechnungslegung (§ 3 Nr. 5.1) | a) | Zielsetzung innerer und
äußerer Betriebsvergleiche darstellen |
b) | betriebliche Kennziffern ermitteln und
auswerten | ||
c) | Vermögens- und Kapitalstrukturen ermitteln | ||
d) | Kosten und Erlöse im Mehrjahresvergleich
gegenüberstellen | ||
e) | Richtsatzvergleiche durchführen | ||
5.2 | Finanzierung (§ 3 Nr. 5.2) | a) | Finanzierungsregeln unterscheiden |
b) | Eigen- und
Fremdfinanzierung; Außen- und Innenfinanzierung an Beispielen
erläutern | ||
6. | Steuerliche Facharbeit (§ 3 Nr. 6) | ||
6.1 | Abgabenordnung (§ 3 Nr. 6.1) | a) | mit steuerlichen
Vorschriften, Richtlinien, Rechtsprechung und Fachliteratur
umgehen |
b) | Rechte und Pflichten der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter
sowie der Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren
unterscheiden | ||
c) | Vorschriften über die Entstehung und Festsetzung der Steuer sowie
über die Fälligkeit beachten | ||
d) | Anträge auf Stundung, Aussetzung der Vollziehung und
Erlass sowie Aufrechnungserklärungen entwerfen | ||
e) | Fristen und Termine berechnen, Verjährungsfristen
beachten und Anträge auf Fristverlängerung entwerfen | ||
f) | über die Zulässigkeit und Durchführung
des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens sowie über die Aufhebung und
Änderung von Steuerbescheiden Auskunft geben | ||
g) | Einsprüche und Anträge auf Aufhebung und
Änderung von Steuerbescheiden entwerfen | ||
h) | Tatbestände der Steuerhinterziehung, der
leichtfertigen Steuerverkürzung und der Steuergefährdung
unterscheiden | ||
i) | über den Ablauf des finanzgerichtlichen Verfahrens
Auskunft geben | ||
6.2 | Umsatzsteuer (§ 3 Nr. 6.2) | a) | Umsatzsteuer-Voranmeldungen und
Zusammenfassende Meldungen erstellen |
b) | Umsatzsteuererklärungen erstellen und
Umsatzverprobungen durchführen | ||
c) | Umsatzsteuerbescheide
prüfen | ||
6.3 | Einkommensteuer (§ 3 Nr. 6.3) | a) | Besteuerungsgrundlagen ermitteln |
b) | Einkommensteuererklärungen
erstellen | ||
c) | Erklärungen zur gesonderten Feststellung
erstellen | ||
d) | das
zu versteuernde Einkommen ermitteln | ||
e) | tarifliche und festzusetzende Einkommensteuer
berechnen | ||
f) | Einkommensteuer- und Feststellungsbescheide
prüfen | ||
g) | Anträge auf Lohnsteuerermäßigung stellen und Eintragungen auf der
Lohnsteuerkarte prüfen | ||
6.4 | Körperschaftsteuer (§ 3 Nr. 6.4) | a) | Körperschaftsteuerpflicht
prüfen |
b) | steuerpflichtiges Einkommen nach dem
Einkommensteuergesetz und
nach dem
Körperschaftsteuergesetz
unterscheiden | ||
c) | Körperschaftsteuertarife, Ausschüttungsbelastung und
Anrechnungsverfahren erklären | ||
6.5 | Gewerbesteuer (§ 3 Nr. 6.5) | a) | Gewerbesteuerrückstellungen berechnen |
b) | Gewerbesteuererklärungen einschließlich
Zerlegungserklärungen erstellen | ||
c) | Gewerbesteuermessbescheide,
Zerlegungsbescheide und Gewerbesteuerbescheide prüfen | ||
6.6 | Bewertungsgesetz (§ 3 Nr. 6.6) | a) | Vermögensarten und die
Bewertung der zu ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter sowie der Schulden und
Abzüge erläutern |
b) | Vermögensaufstellungen erstellen | ||
c) | Wertfortschreibungsgrenzen prüfen | ||
d) | Einheitswertbescheide für Betriebsvermögen und das einem freien
Beruf dienende Vermögen prüfen | ||
6.7 | Vermögensteuer (§ 3 Nr. 6.7) | a) | Vermögensteuererklärungen
erstellen |
b) | Vermögensteuerbelastung errechnen | ||
c) | Neuveranlagungsgrenzen prüfen | ||
d) | Vermögensteuerbescheide
prüfen |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAA-73474