StFaBV § 3

§ 3 Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.

Ausbildungspraxis:

1.1

Bedeutung, Stellung und gesetzliche Grundlagen der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe,

1.2

Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,

1.3

Berufsbildung,

1.4

Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung;

2.

Praxis- und Arbeitsorganisation:

2.1

Inhalt und Organisation der Arbeitsabläufe,

2.2

Kooperation und Kommunikation;

3.

Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken;

4.

Rechnungswesen:

4.1

Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften,

4.2

Buchführungs- und Abschlusstechnik,

4.3

Lohn- und Gehaltsabrechnung,

4.4

Erstellen von Abschlüssen;

5.

betriebswirtschaftliche Facharbeit:

5.1

Auswerten der Rechnungslegung,

5.2

Finanzierung;

6.

steuerliche Facharbeit:

6.2

Umsatzsteuer,

6.3

Einkommensteuer,

6.4

Körperschaftsteuer,

6.5

Gewerbesteuer,

6.7

Vermögensteuer.

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DAAAA-73474