StFaBV § 1
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte wird staatlich anerkannt.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
DAAAA-73474
Der Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte wird staatlich anerkannt.
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DAAAA-73474