StFaBV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten (StFaBV)

v. 09.05.1996 (BGBl I S. 672)
Amtliche Fassung [1]

Änderungsdokumentation: Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten/zur Steuerfachangestellten v. (BGBl I S. 672) tritt am 1.8.1996 in Kraft und am 1.8.2023 außer Kraft. Für die ab dem 1.8.2023 geltende Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (Steuerfachangestellten-Ausbildungsverordnung – StFachAngAusbV) siehe hier.

Fundstelle(n):
DAAAA-73474

1 Amtl. Anm.: Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 25 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröffentlicht.