Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 9 vom Seite 667 Fach 3 Seite 11479

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG

von Steuerberater Dipl.-Kfm. Manfred Köplin und Rechtsanwalt Oliver Niggemeier, Köln

Ein zentraler Bestandteil der Unternehmenssteuerreform ist die deutliche Absenkung des KSt-Tarifs, verbunden mit einem Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren hin zum Halbeinkünfteverfahren. Angesichts der sich daraus ergebenden Begünstigung von Kapitalgesellschaften hat der Gesetzgeber den § 35 EStG eingefügt; der bisherige § 32c EStG, der eine Tarifbegrenzung bei gewerblichen Einkünften vorsah, wurde gestrichen.

Zweck der neuen Vorschrift ist eine pauschalierte Anrechnung der GewSt auf die ESt des jeweiligen (Mit-)Unternehmers, bei der das 1,8fache des GewSt-Messbetrags von der ESt abgezogen wird. Da die GewSt weiterhin abzugsfähige Betriebsausgabe bleibt, wird auf den ersten Blick so bei einem GewSt-Hebesatz von rd. 350 v. H. und einem ESt-Tarif von 48,5 v. H. eine vollständige Entlastung von der GewSt erreicht. Bezieht man jedoch den SolZ in die Berechnung ein, kommt man zu einer Gesamtentlastung bei einem GewSt-Hebesatz von 369 v. H.

Vollständig wird die Beurteilung allerdings erst, wenn man die Freibetragsregelung des § 11 GewStG mit einbezieht - zu einer vollständigen Entlastung kommt es bei dieser Betrachtung bei einem GewSt-Hebesatz von ca. 390 v. H.

Die Wirkungsweise des § 35 EStG und die Probleme im Zusammenhang ...