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NWB Nr. 46 vom Seite 4181 Fach 3 Seite 11349

Gewerblicher Grundstückshandel: Mehrfamilienhaus als Objekt i. S. der Drei-Objekt-Grenze und Erbfolge

von Prof. Arnold Obermeier, Steuerberater, Landshut

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I. Sachverhalt und Problemstellung

Die Stpfl. hatte von ihrer am verstorbenen Mutter den hälftigen Anteil an einer GbR geerbt, zu deren Gesamthandsvermögen fünf Eigentumswohnungen gehörten. Diesen Anteil veräußerte sie am zum Kaufpreis von 380 000 DM. Die Mutter hatte den Gesellschaftsanteil am zum Preis von 223 000 DM angeschafft.

Außerdem erwarb und veräußerte die Stpfl. innerhalb der Fünfjahresfrist drei weitere Objekte. Eines dieser Objekte war ein Mehrfamilienhaus.

Problematisch war, ob der Verkauf eines ererbten Objekts in die Drei-Objekt-Grenze des gewerblichen Grundstückshandels einzubeziehen ist und ob ein Mehrfamilienhaus Objekt i. S. der Drei-Objekt-Grenze sein kann.

Das FA nahm einen gewerblichen Grundstückshandel an. Das FG gab der Klage statt ( EFG 1997 S. 1506). Der BFH wies die Revision des FA, der das BMF gem. § 122 Abs. 2 FGO beigetreten war, als unbegründet zurück.

II. Entscheidungsgründe

1. Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Objekt im Sinne der von der Rspr. entwickelten sog. Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung einer privaten Ve...