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NWB Nr. 25 vom Seite 2343 Fach 3 Seite 11163

Keine steuermindernde Berücksichtigung gezahlter Stückzinsen wegen Gestaltungsmissbrauchs

von Regierungsdirektor Florian Scheurle, Rheinbach/Bonn

- (BStBl 1999 II S. 769) -

I. Leitsatz des Bundesfinanzhofs

Erwirbt ein Steuerpflichtiger am Ende eines Jahres Bundesobligationen, dann scheitert trotz bestehender Überschusserzielungsabsicht die Berücksichtigung der gezahlten Stückzinsen als negative Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG dieses Jahres jedenfalls dann an § 42 AO, wenn bereits im Zeitpunkt des Erwerbs feststeht, dass bis zur Veräußerung zu Beginn des Folgejahres unter Einbeziehung der Vermögensebene ein Verlust eintreten wird und sich dieses Wertpapiergeschäft deshalb nur im Falle seiner steuerlichen Anerkennung aufgrund der Freibetragsregelung in § 20 Abs. 4 EStG für den Steuerpflichtigen vorteilhaft auswirken würde.

II. Stückzinsen als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Stückzinsen sind Zinsen, die im laufenden Zinszahlungszeitraum bis zum Kauf bzw. Verkauf eines Wertpapiers aufgelaufen sind und dem Erwerber vom Veräußerer besonders in Rechnung gestellt werden (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Vom Veräußerer vereinnahmte Stückzinsen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind - wenn sie nicht z. B. wegen des Sparer-Freibetrags steuerfrei ble...BGBl 1993 I S. 2310