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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte gem. § 34 EStG
Nach § 34 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (StEntlG 1999/2000/2002) werden außerordentliche Einkünfte ab dem nicht mehr wie bisher mit dem sog. halben Durchschnittssteuersatz, sondern nach einer Fünftelregelung besteuert.
I. Methode der Besteuerung
Nach bislang geltendem Recht wurden laufende und außerordentliche Einkünfte addiert und der sich für den so ermittelten Gesamtbetrag nach dem ESt-Tarif ergebende Steuersatz zur Hälfte auf die außerordentlichen Einkünfte angewandt. Nach der Neuregelung des § 34 EStG wird die ESt für das Einkommen ohne die außerordentlichen Einkünfte der ESt für das Einkommen ohne die außerordentlichen Einkünfte zuzüglich eines Fünftels der außerordentlichen Einkünfte gegenübergestellt. Der Unterschiedsbetrag wird verfünffacht und der ESt für das verbleibende zu versteuernde Einkommen hinzugerechnet. Der so ermittelte Betrag ist im Jahr des Zuflusses der außerordentlichen Einkünfte zu zahlen.
Die auf die außerordentlichen Einkünfte entfallende Steuer wird in drei Schritten ermittelt:
1. Schritt: Die ESt ...