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NWB Nr. 39 vom Seite 3121 Fach 3 Seite 10553

Sonderbetriebsvermögen bei Vermietung an Schwesterpersonengesellschaften

von Wirtschaftsprüferin Steuerberaterin Prof. Dr. Ursula Ley, Köln

I. Neuregelung durch die Finanzverwaltung

Das lang erwartete BMF-Schr. zur Nutzungsüberlassung zwischen ganz oder teilweise personenidentischen Personengesellschaften ist inzwischen im BStBl veröffentlicht ( BStBl 1998 I S. 583). Danach wendet die FinBeh die (BStBl 1996 II S. 82), v. (BStBl 1996 II S. 93) und v. (BStBl 1998 II S. 328) sowie das Urteil zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung v. (BStBl 1998 II S. 325) uneingeschränkt an. Das (BStBl 1996 I S. 86) ist damit überholt.

Mit den vorgenannten Urteilen hat der BFH entschieden, daß die WG, die eine gewerblich tätige oder gewerblich geprägte Personengesellschaft an eine ganz oder teilweise personenidentische Personengesellschaft (Schwestergesellschaft) vermietet, entgegen der bisherigen Rechtsauffassung der FinBeh nicht zum Sonderbetriebsvermögen der nutzenden Personengesellschaft gehören, sondern zum Betriebsvermögen der vermietenden Personengesellschaft. Des weiteren hat der BFH unter Aufgabe der bisherigen Rspr. entschieden, daß bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung die Qualifizierung des überlassenen Vermögens als Betriebsvermögen der Besitzpersonengesellschaft sowie der Einkünfte aus der Verpachtung dieses Vermögens als gewerbliche Eink...