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Steuerliche Überlegungen und Gestaltungen bei der Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen
Der folgende Beitrag behandelt drei bei der Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen immer wieder auftauchende Problembereiche: das Gewinnbezugsrecht, die Finanzierung des Kaufpreises aus den laufenden Erträgen und die Umwandlung des Kaufpreises in Abschreibungspotential.
I. Gewinnbezugsrecht
Der Grund, daß das Gewinnbezugsrecht bei Abtretungsverträgen von GmbH-Geschäftsanteilen einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf, liegt in § 20 Abs. 2a EStG. Der Abs. 2a findet auf alle Abtretungen von Gesellschaftsanteilen nach dem Anwendung. Nach § 20 Abs. 2a EStG erzielt nur derjenige Einkünfte aus Kapitalvermögen, der zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses Gesellschafter ist. In Fällen des Verkaufs von GmbH-Geschäftsanteilen hängt die Versteuerung der Gewinnbezüge also davon ab, ob der Gewinnverwendungsbeschluß vor oder nach der Abtretung gefaßt worden ist: Wird dieser Beschluß nach der Abtretung gefaßt, sind die Gewinnanteile allein dem Käufer zuzurechnen und von ihm zu versteuern; wird der Beschluß vor der Abtretung gefaßt, sind die Anteile allein dem Verkäufer zuzurechnen und von ihm zu versteuern.
Diese Regelung, die nicht durch Vertrag abbedungen werden kann, muß jedoch im Zusammenhang mit dem Zivilrecht (§ 101 Nr. 2 BGB) gesehen we...