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BFH 20.03.2019 X R 4/18, NWB 25/2019 S. 1794

Einkommensteuer | Kein „Wohn-Riester“ bei Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung

Nach dem wird die Verwendung von Altersvorsorgekapital zur Tilgung eines Darlehens, das der Finanzierung der Kosten für die Erweiterung einer bereits bestehenden Wohnung dient, nicht durch § 92a EStG begünstigt.

Einordnung:

Der BFH hatte den wiederholt geänderten § 92a EStG in einer älteren Fassung anzuwenden. Die Grundsätze des Urteils sind aber auch für die aktuelle Fassung der Vorschrift maßgebend, soweit nicht der Verwendungsausschluss nach § 92b Abs. 1 Satz 1 EStG greift, der im entschiedenen Fall noch nicht galt.

Sachverhalt:

Der [i]Welker, Private Altersvorsorge, Grundlagen, NWB JAAAE-65373 Kläger hatte einen zertifizierten, steuerlich geförderten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen und vier Monate vor Beginn der Auszahlungsphase am bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Entnahme des gesamten Kapita...