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LSG Sachsen Urteil v. - L 5 R 223/19 ZV

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens - über die Verpflichtung der Beklagten die Beschäftigungszeiten des Klägers vom 1. September 1974 bis 30. April 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung für hauptamtliche Mitarbeiter des Staatsapparates festzustellen.

Fundstelle(n):
YAAAH-16950

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