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NWB Nr. 27 vom Seite 2239 Fach 3 Seite 10119

Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs

von Ministerialrat Dr. Roland Wacker, Stuttgart

- Anmerkungen zum (BStBl I S. 562) -

A. Einleitung

I. Rechtslage bis 1995

Gehört ein Fahrzeug zum BV eines Einzelunternehmers, so wird der steuerliche Gesamtaufwand (AfA, Finanzierungskosten, laufende Aufwendungen etc.) in der GuV-Rechnung häufig zunächst in voller Höhe als BA angesetzt. Die hierdurch bedingte Ergebnisminderung bedarf selbstverständlich - will man den Gewinn i. S. der §§ 4 ff. EStG ermitteln - der Korrektur, wenn das Fahrzeug auch privat oder für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung für Familienheimfahrten genutzt wird. Allgemein gesprochen geht es bei den Privatfahrten darum, die hierauf entfallenden Kostenanteile durch Ansatz einer den steuerlichen Gewinn erhöhenden Nutzungsentnahme (Aufwandsentnahme) insgesamt zu neutralisieren (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG); bezüglich der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie für Familienheimfahrten besteht das Anliegen darin, die Kostenanteile zu sondern und vom BA-Abzug auszuschließen, die den im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit abziehbaren Aufwandsteil übersteigen - bei Benutzung eines Pkw aktuell also bspw. den Aufwand, der den Paus...