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BFH | Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids i. S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG
(1) Die in einem Feststellungsbescheid i. S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Regelung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gem. § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, ist für die Steuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Bei Bestandskraft des Feststellungsbescheids kann nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden, dass die Hinzurechnung dieser Einkünfte unionsrechtlichen Grundfreiheiten widerspricht. Ein Ergänzungsbescheid (§ 179 Abs. 3 AO) mit einem solchen Feststellungsgegenstand kommt nicht in Betracht. (2) Diese Bindungswirkung verstößt nicht ihrerseits gegen Unionsrecht.
Die [i]Bindungswirkung des Feststellungsbescheids ist umfassend Klägerin, eine inländische Kapitalgesellschaft, ist seit 2000 Rechtsnachfolgerin der Y-GmbH mit Sitz im Inland. Die Y-Gm...