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Ausscheiden eines Gesellschafters und Mehrgewinnverteilung nach Betriebsprüfung
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I. Sachverhalt
Der Kl. (A) und B waren als Kommanditisten mit festen Kapitalkonten von je 20 000 DM an der X-KG beteiligt. Die Komplementär-GmbH, an der A und B je zur Hälfte beteiligt waren, nahm am Vermögen der KG nicht teil. B schied zum Ende des Wj 1984/85 aus der KG aus. Der Anteil des B ging auf A über, der auch die Beteiligung des B an der GmbH übernahm. Zum wies das Kapitalkonto II des B einen Schuldsaldo von 1 031 559,71 DM aus. Diesen Saldo glich B entsprechend der Vereinbarung im Auseinandersetzungsvertrag aus. Unter Berücksichtigung des festen Kapitalkontos des GmbH-Anteils und einer bereits geleisteten Ausgleichsleistung zahlte B an die KG 886 559,71 DM. Dazu wurde vereinbart, damit seien alle wechselseitigen Verpflichtungen erfüllt. Bei einer späteren Bp ergaben sich höhere Gewinne, und zwar anteilig für B in Höhe von 543 059 DM. Das FA verfuhr wie folgt: Dem B wurden seine Mehrgewinnanteile und gleichzeitig ein Veräußerungsverlust in Höhe von 543 059 DM, dem Kl. (A) ein Gewinn in gleicher Höhe zugerechnet. Das FG wies die Klage des A ab. Der BFH gab der Revision des A statt.
II. Entscheidungsgründe
1. Der Gesellschaftsanteil de...