Kompaktwissen Weiterbildung
Klaus Olfert

Rechnungswesen

2. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-470-66362-3

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Rechnungswesen (2. Auflage)

2. Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung stellt den externen Teil des Rechnungswesens dar, d. h. sie befasst sich mit den Außenbeziehungen des Unternehmens und dient auch außerhalb des Unternehmens stehenden Personen und Institutionen zur Information. Die Finanzbuchhaltung wird auch als Geschäftsbuchhaltung bezeichnet.

Mit ihrer Hilfe werden sämtliche Transaktionen aufgezeichnet, die mit den Märkten und dem Staat erfolgen und mit Geldströmen verbunden sind. Sie werden als Geschäftsvorfälle erfasst und kontenmäßig verrechnet. Die Zahlen der Finanzbuchhaltung bilden die Grundlage für den Jahresabschluss.

In Bezug auf die Finanzbuchhaltung sind zu behandeln:

2.1 [LZ S2] Grundlagen

Die Finanzbuchhaltung muss den Grundsätzenordnungsgemäßer Buchführung gerecht werden, wobei als zentrales Erfordernis gilt:

Keine Buchung ohne Beleg.

Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Buchführung ist die sorgfältige Vorbereitung und Bearbeitung der Belege, wozu gehören:

  • Überprüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Belege

  • Sortieren/Ordnen der Belege nach Belegarten, z. B. Ein-/Ausgangsrechnungen

  • fortlaufende Nummerierung

  • Vorkontierung und Buchen der Belege

  • Archivierung der Belege.

[i]§ 257 HGB, § 147 AO Die Aufbewahrungsf...