Rechnungswesen
2. Aufl. 2019
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2. Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchhaltung stellt den externen Teil des Rechnungswesens dar, d. h. sie befasst sich mit den Außenbeziehungen des Unternehmens und dient auch außerhalb des Unternehmens stehenden Personen und Institutionen zur Information. Die Finanzbuchhaltung wird auch als Geschäftsbuchhaltung bezeichnet.
Mit ihrer Hilfe werden sämtliche Transaktionen aufgezeichnet, die mit den Märkten und dem Staat erfolgen und mit Geldströmen verbunden sind. Sie werden als Geschäftsvorfälle erfasst und kontenmäßig verrechnet. Die Zahlen der Finanzbuchhaltung bilden die Grundlage für den Jahresabschluss.
In Bezug auf die Finanzbuchhaltung sind zu behandeln:
2.1 [LZ S2] Grundlagen
Die Finanzbuchhaltung muss den Grundsätzenordnungsgemäßer Buchführung gerecht werden, wobei als zentrales Erfordernis gilt:
Keine Buchung ohne Beleg.
Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Buchführung ist die sorgfältige Vorbereitung und Bearbeitung der Belege, wozu gehören:
Überprüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit der Belege
Sortieren/Ordnen der Belege nach Belegarten, z. B. Ein-/Ausgangsrechnungen
fortlaufende Nummerierung
Vorkontierung und Buchen der Belege
Archivierung der Belege.